Natura 2000
Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und Vogelschutzrichtline - Gebiete und Arten in Deutschland

FFH Arten

Was sind FFH-Arten?

"Natura 2000" steht für ein europäisches Netz aus Schutzgebieten, welches zum Schutz der einheimischen Natur in Europa aufgebaut werden soll.

Zwei EU-Richtlinien bestimmen welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dieses Ziel zu erreichen: die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG).

FFH-Arten: Auf Anhang II der Richtlinie werden Tier- und Pflanzenarten genannt, deren Habitate durch Schutzgebiete geschützt werden sollen. Die Artikel 12 bis 16 der FFH-Richtlinie enthalten die Bestimmungen zum Artenschutz. Hierunter fallen Maßnahmen für ein strenges Schutzsystem für die Tier- und Pflanzenarten in Anhang IV (Art. 12, Art. 13 FFH-Richtlinie), Maßnahmen zur Regelung der Entnahme und Nutzung der Tier- und Pflanzenarten in Anhang V (Art. 14) sowie Bestimmung zum Fang und Transport von Arten der Anhänge IV und V (Art. 15).

Die auf den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtline aufgeführten Arten sind also die sogenannten "FFH-Arten".

FFH-Arten: Anhang II, IV und V

Anhang II ist die Auflistung der Tier- und Pflanzenarten, für die Schutzgebiete im NATURA 2000-Netz eingerichtet werden müssen.

Anhang IV ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten, die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen, weil sie selten und schützenswert sind. Weil die Gefahr besteht, dass die Vorkommen dieser Arten für immer verloren gehen, dürfen ihre "Lebensstätten" nicht beschädigt oder zerstört werden. Dieser Artenschutz gilt nicht nur in dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000, sondern in ganz Europa. Das bedeutet, dass dort strenge Vorgaben beachtet werden müssen, auch wenn es sich nicht um ein Schutzgebiet handelt.

Anhang V beschäftigt sich mit Tier- und Pflanzenarten, für deren Entnahme aus der Natur besondere Regelungen getroffen werden können. Sie dürfen nur im Rahmen von Managementmaßnahmen genutzt werde. Ein Beispiel ist die Heilpflanze Arnika, die zur Herstellung von Salben, Tinkturen etc. gebraucht wird.


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FFH Gebiete

Quelle: "Das online-Informationsportal zu Natura 2000"
Online: URL http://www.ffh-gebiete.de/
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